Ihr Steuerberater für Erbschaftsteuer
Die Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen ist für viele Erben eine schwierige und komplexe Angelegenheit.
Als Steuerberater sind wir Experten für Erbschaftsteuererklärungen. Wir unterstützten Sie bei der sorgfältigen Erfüllung Ihrer Verpflichtungen und prüfen für Sie insbesondere, ob alle Steuerbefreiungen, die die Erbschaftsteuer bietet, in Anspruch genommen worden sind:

Familienheim
Steuerfreiheit unter Ehegatten sofern Lebensmittelpunkt, bei Kindern ggf. bis 200 qm Wohnfläche
Freibetrag von Pflegeleistungen
Erwerb als Entgelt für Pflege bis zu 20.000 Euro in Erbschaftsteuererklärung geltend machen
Betriebsvermögen
85% des begünstigungsfähigen Betriebsvermögens, in manchen Fällen bis zu 100%
Vermietete Wohngrundstücke
Vermietete Wohngrundstücke bleiben auf Antrag zu 10% steuerfrei
Zugewinnausgleich
Steuerbefreiung des Zugewinnausgleichs
Mittelbare Grundstücksschenkung
Die Hingabe von Geld zum Erwerb eines Grundstücks kann zu erheblichen Steuervorteilen führen.

Ist ausländischer Grundbesitz und ausländisches Betriebsvermögen im Nachlass, ist die ausländische Steuer auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen und in der Erbschaftsteuererklärung gesondert auszuweisen. Brummer und Partner mbB steht Ihnen gerne als Steuerberater und Experte zur Seite. Sollte ein Nachlass mit hohen Schulden belastet sein, ist häufig Eile geboten, da zu klären ist, ob eine Beschränkung der Erbenhaftung möglich ist.