Ihr Steuerberater für vorweggenommene Erbfolge & Schenkungen
Mit unserem soliden Werteverständnis unterstützen wir Sie dabei, Ihr Vermögen langfristig zu erhalten.
Von vorweggenommener Erbfolge spricht man in der Steuerberatung, wenn die Übertragungen von Vermögenswerten noch zu Lebzeiten erfolgt. Durch kluge Steuerberatung kann durch vorweggenommene Erbfolge im Erbfall anstehende Steuerlast maßgeblich reduziert werden und damit vor allem große Vermögenswerte, wie Grundbesitz, Immobilien oder Unternehmenswerte erhalten bleiben.
Unser Vorgehen dabei? Als Steuerberater sind wir stets bestrebt das Bestmögliche für alle Beteiligten bei einer vorweggenommenen Erbfolge zu erzielen. Daher sind wir auch spezialisiert darauf Absicherungen für den Schenker zu finden durch Nießbrauchsgestaltungen beispielsweise und haben bei Ihrer Steuerberatung auch immer den Zehnjahreszeitraum für die Ausnutzung der Freibeträge im Blick.
Durch unsere kompetente Steuerberatung mit Weitblick bei vorweggenommener Erbfolge und Schenkungen lassen sich hohe Vermögenswerte dadurch gezielt steuerfrei übertragen.
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