Ihr Steuerberater für Unternehmensbewertung

Die Gründe für eine Unternehmensbewertung sind vielfältig: vorgenommene Erbfolge, Tod, Scheidung oder das Feststellen von Abfindungswerten beim Ausscheiden aus Gesellschaften. Die Unternehmensbewertung erfolgt hierbei in der Regel nach dem sogenannten IDW S1-Verfahren, welches durch Wirtschaftsprüfer entwickelt wurde. Auch Brummer und Partner mbB als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wenden das IDW S1 Verfahren bei der Unternehmensbewertung an.

Was steckt hinter dem von Wirtschaftsprüfern entwickelten Verfahren zur Unternehmensbewertung? Bei dem anerkannten Ertragswertverfahren werden die zukünftigen finanziellen Überschüsse diskontiert. Ausgangpunkt der Betrachtung ist die Bereinigung der Vergangenheit, die Planung der zukünftigen Erfolgsrechnung und die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes für die Diskontierung. Klingt kompliziert? Als kompetente Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gehören Unternehmensbewertungen zu unserem Alltag. Daher können Sie Ihre Unternehmensbewertung vertrauensvoll in unsere Hände legen.

Nicht selten stellt der ermittelte Unternehmenswert nach IDW S1 die entscheidende Grundlage für die Besteuerung dar. Entsprechend wichtig ist die detaillierte und fachkundige Dokumentation. Gerne stehen wir Ihnen hier als sachkundiger Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Verfügung und manövrieren Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung durch alle IDW S1 und Unternehmensbewertungs-Fallstricke. Zudem stehen wir Ihnen als Mediator zur Seite, sollten sich Streitigkeiten im Zuge der Vermögensaufteilung ergeben